Obsorge
Das Wohl Ihrer Kinder steht bei Trennungen an erster Stelle. Ich unterstütze Sie dabei, tragfähige Lösungen für die Obsorge sowie das Kontaktrecht zu finden, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden. Mit meiner Erfahrung begleite ich Sie einfühlsam durch diese sensiblen Verhandlungen und vertrete Ihre Interessen sowie die Rechte Ihrer Kinder besonnen vor den Behörden und Gerichten.
Gemeinsame Obsorge
Nach einer Trennung bleibt in der Regel die gemeinsame Obsorge bestehen. Ich berate Sie umfassend über Ihre Rechte sowie Pflichten und helfe Ihnen dabei, eine klare Struktur für den Alltag zu schaffen, damit die Erziehung Ihrer Kinder weiterhin partnerschaftlich erfolgen kann.
Regelung des Kontaktrechts
Ein geregeltes Kontaktrecht ist für die Bindung zwischen Eltern und Kindern entscheidend. Wir erarbeiten gemeinsam individuelle Besuchsmodelle, die Stabilität bieten und Konflikte im Vorfeld vermeiden, damit die Beziehung zu beiden Elternteilen erhalten bleibt.
Kindeswohl und Sicherheit
In schwierigen Situationen steht der Schutz des Kindes an oberster Stelle. Ich setze mich gewissenhaft dafür ein, dass das Kindeswohl stets gewahrt bleibt, und unterstütze Sie bei notwendigen Schritten zur Sicherung eines stabilen Lebensumfelds für Ihre Familie.
FAQ - häufige Fragen zu
Obsorge
Was bedeutet gemeinsame Obsorge eigentlich?
Wer bestimmt, wo das Kind wohnt?
Wie oft darf der andere Elternteil das Kind sehen?
Das Kontaktrecht wird individuell vereinbart und im Streitfall gerichtlich festgelegt. Es gibt keine starre Regel, da sich die Termine immer am Alter sowie den konkreten Bedürfnissen des Kindes orientieren sollten.
Kann man die alleinige Obsorge beantragen?
Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?
In solchen Fällen bietet das Pflegschaftsverfahren eine Lösung. Ich begleite Sie professionell sowie zielgerichtet durch alle Termine und achte darauf, dass Ihre Stimme gehört wird.
Mag. Laura Figdor
Ich bin Mag. Laura Figdor, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien, und unterstütze Sie lösungsorientiert bei Scheidung, Obsorge und Kindesunterhalt.
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