Kindesunterhalt

Die finanzielle Absicherung Ihrer Kinder ist ein zentraler Aspekt nach einer Trennung. Ich berechne den Kindesunterhalt präzise und achte darauf, dass alle Ansprüche lösungsorientiert sowie effizient durchgesetzt werden. Mit meiner Erfahrung aus acht Jahren unterstütze ich Sie dabei, eine faire Basis für die Zukunft Ihrer Kinder zu schaffen und stehe Ihnen bei Verhandlungen besonnen zur Seite.

Kindesunterhalt richtig berechnen

Die Höhe des Unterhalts hängt vor allem vom Einkommen sowie dem Alter des Kindes ab. Ich erstelle für Sie eine genaue Unterhaltsberechnung, damit die monatlichen Zahlungen rechtlich fundiert festgelegt sind und keine Seite benachteiligt wird.

Sonderbedarf geltend machen

Außergewöhnliche Ausgaben, wie zum Beispiel für spezielle medizinische Behandlungen oder für die Förderung eines besonders begabten Kindes, können zusätzlich eingefordert werden. Ich prüfe für Sie, welche Kosten als Sonderbedarf gelten.

Unterhaltsanpassung

Da sich Einkommen und Lebensumstände im Laufe der Zeit ändern, sollte die Höhe des Kindesunterhalts regelmäßig überprüft werden. Ich unterstütze Sie professionell bei der Anpassung der Beträge.

FAQ - häufige Fragen zu

Kindesunterhalt

Wie hoch ist der Kindesunterhalt in Österreich?

Die Höhe richtet sich nach einem Prozentsatz des Netto-Einkommens des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes, ist jedoch betragsmäßig gedeckelt. Gerne erstelle ich Ihnen eine individuelle Berechnung für Ihre Situation.

Die Pflicht zur Zahlung besteht grundsätzlich so lange, bis das Kind selbsterhaltungsfähig ist. Das ist meist nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums der Fall.

Dazu gehören notwendige Kosten, die über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgehen, wie etwa besondere medizinische Behandlungen. Ich berate Sie gerne, was in Ihrem Fall dazu zählt.
Bei einer wesentlichen Änderung des Einkommens kann eine Herabsetzung oder Erhöhung des Unterhalts beantragt werden. Eine regelmäßige Überprüfung ist hier ratsam, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Unterhalt kann unter bestimmten Umständen rückwirkend geltend gemacht werden. Da hier jedoch enge zeitliche Grenzen gesetzt sind, sollten Sie Ihre Ansprüche so früh wie möglich prüfen lassen.
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Rechtsanwältin
Mag. Laura Figdor

Ich bin Mag. Laura Figdor, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien, und unterstütze Sie lösungsorientiert bei Scheidung, Obsorge und Kindesunterhalt.

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Rechtsanwältin Laura Figdor